Der Kreistag Wittenberg

Aufgaben und Funktionen

Der Kreistag ist die von den wahlberechtigten Bürgern des Landkreises Wittenberg gewählte Vertretung der Einwohner des Landkreises. Der Kreistag wird nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt für eine Dauer von 5 Jahren gewählt. Die jetzige Wahlperiode endet am 30.06.2024.

Als Gebietskörperschaft erfüllt der Landkreis Wittenberg im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung öffentliche Aufgaben von überörtlicher Bedeutung. Er erbringt Leistungen, die über die Verwaltungskraft der Gemeinden hinausgehen und wirkt für Bund und Länder als untere staatliche Behörde. Der überwiegende Teil der Aufgaben ist per Gesetz übertragen. Gegenüber den Gemeinden hat der Landkreis ausgleichend zu wirken. Zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben gehören beispielsweise die Abfallwirtschaft, der öffentliche Personennahverkehr, die Trägerschaft von Sekundar-, Berufs- und Förderschulen sowie Gymnasien, die Schulentwicklungsplanung, das Jugendamt und der Katastrophenschutz.

Der Kreistag ist für alle Angelegenheiten zuständig, sofern nicht der Landrat Kraft Gesetzes oder durch Beschluss der Vertretung zuständig ist. Außerdem überwacht der Kreistag die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt dafür, dass in der Verwaltung auftretende Missstände durch den Landrat beseitigt werden. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Nur wenige, durch das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelte Sachverhalte werden nicht öffentlich verhandelt. Derzeit stellen acht Parteien insgesamt 48 ehrenamtliche Mitglieder. Der Landrat besitzt ebenfalls Stimmrecht.

Kreistagssitzung - Landrat Christian Tylsch spricht am Podium und Kreistagsmitglieder hören zu
©Landkreis Wittenberg
Nahaufnahme des Konferenztisches - Tisch mit Stühlen, Kugelschreibern, Gläsern und Notizblättern
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Die Ausschüsse des Kreistags

Zur Vorbereitung der Beschlüsse hat der Kreistag acht Ausschüsse gebildet, denen seine Mitglieder und sachkundige Einwohner angehören. Die Zuständigkeit richtet sich nach spezifischen Aufgaben und Themenfeldern:

Die Kommunalverfassung unterscheidet zwischen beschließenden Ausschüssen: die beschließenden Ausschüsse beraten und beschließen innerhalb ihres Aufgabenbereichs eigenständig, soweit der Kreistag die Entscheidungskompetenz eingereicht hat. Alle übrigen Angelegenheiten, die dem Kreistag vorbehalten sind, werden vorberaten, soweit der Ausschuss zuständig ist.

  • Kreisauschuss (KA)
  • Auschuss für Haushalt und Finanzen (HFA)
  • Jugendhilfeausschuss (JHA)
  • Ausschuss Bau, Wirtschaft und Verkehr (BWV)
und beratenden Ausschüssen: Den beratenden Ausschüssen sitzt in der Regel ein ehrenamtliches Mitglied des Kreistages vor. Hier werden alle Angelegenheiten des Kreistages ausführlich vorberaten, soweit der jeweilige Ausschuss zuständig ist, bevor der Kreistag endgültig entscheidet.

  • Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
  • Ausschuss Schule und Kultur
  • Ausschuss Gesundheit und Soziales (AGS)
  • Ausschuss Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft (AULA)

Kreistagsmitglieder

CDU: Frank Brettschneider (13 Mitglieder)

SPD/Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Reinhard Rauschning (9 Mitglieder)

DIE LINKE: Mareen Kelle (6 Mitglieder)

FREIE WÄHLER: Peter Müller (12 Mitglieder)

AfD: Matthias Lieschke (6 Mitglieder)

48 Kreistagsmitglieder und Landrat Christian Tylsch

5 Fraktionen

Vorsitzender: Enrico Schilling (CDU)

1. Stellvertreter: Mike Reiß (FREIE WÄHLER)
2. Stellvertreter: Martin Röthel (SPD/Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

Als Infografik wird die Schnittstelle des Kreistags zwischen der Verwaltung und der politischen Ebene dargestellt.
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Schnittstelle zwischen der politischen Ebene und der Verwaltung

Der Kreistag und seine Ausschüsse stellen eine Art Schnittstelle zwischen der politischen Ebene und der Verwaltung dar. Rechtlich sind sowohl der Kreistag als auch die Verwaltung Organe des Landkreises. Der Kreistag zählt, anders als der Bundes- oder Landtag nicht zur Legislative, da er keine gesetzgeberische Kompetenz hat.

Die Fachdienste der Verwaltung erarbeiten in Dienstleistungsfunktion die Entscheidungsvorlagen und setzen diese nach der Beschlussfassung um. Im Einvernehmen mit dem Landrat stellt der Vorsitzende des Kreistages die Tagesordnung auf und leitet die Sitzungen. Die technische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltungen obliegt der Geschäftsstelle des Kreistages in der Verwaltung.

Sitzungskalender

In unserem Sitzungskalender finden Sie alle Informationen zu den Mitgliedern des Kreistages (Button „Organisation“). Darüber hinaus können Sie unter Ratsinformations-/Bürgerinformationssystem die Tagesordnungen der Sitzungen nachlesen. Hier haben Sie dann auch Zugriff auf die öffentlichen Dokumente, wenn Sie auf den betreffenden Ausschuss klicken.

Die Tagesordnung mit Datum, Tagungsort und Uhrzeit für die jeweilige Ausschusssitzung wird auf der Homepage des Landkreises Wittenberg und auch im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg öffentlich bekannt gemacht.

Die Sitzungen (incl. Tagesordnung und Dokumente) sowie die einzelnen Gremien und Mandatsträger finden Sie im Sitzungskalender und Bürgerinfoportal.

Tagungsorte können variieren.

Digitaler elektronischer Kalender zur Terminvereinbarung
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Geschäftsstelle Kreistag

Sollten sich Ihrerseits inhaltliche oder organisatorische Fragen zu den einzelnen Fachausschüssen ergeben, dann wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an die Geschäftsstelle Kreistag:

Landkreis Wittenberg
Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht
Geschäftsstelle Kreistag
Breitscheidstr. 3
06886 Lutherstadt Wittenberg

Fachdienstleitung:
Stephanie Seidig
stephanie.seidig@landkreis-wittenberg.de
Tel.: 03491 806-1021